Haftpflichtversicherung
Die gesetzlich vorgeschriebene Grundversicherung. Bei einem wertvollen Oldtimer deckt die Haftpflichtversicherung keine Schäden am Wohnmobil selbst ab.
- Schäden an anderen Fahrzeugen
- Verletzungen von Personen oder Dritten
- Schäden an Gebäuden und Gegenständen
- Schäden, die von den Bewohnern verursacht wurden


